
Zunftgesellen sind Söhne und Enkel von Zünftern. Die Gesellen sind altersmässig noch nicht für ein Aufnahmeverfahren in die Zunft berechtigt, haben aufgrund ihres Status jedoch die Möglichkeit, am Zunftleben teilzunehmen und die Zunft so kennen zu lernen. Die Aufnahme in den Gesellenstatus kann nach dem zurückgelegten 18. Altersjahr erfolgen und endigt spätestens mit dem 31. Geburtstag. Die Betreuung der Zunftgesellen und deren Einführung in das Zunftleben obliegt dem Gesellenmeister. Dieser ist für eine jeweilige Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.
Agenda
| Datum | Anlass |
|---|---|
| 22. September 2026 | Gesellen-Armbrustturnier |
| 6./7. November 2026 | Aufbau |
| 7. November 2026 | Rechenmahl |
Bitte meldet euch immer termingerecht An oder Ab.
Unter www.jungzoifter.ch sind alle aktuellen Anlässe der IZV und die monatlichen Stammtreffen in der Carlton Bar angegeben.
